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Allgemeine Geschäftsbedingungen

THINK. DO. MOVE IT.

(AGB) der Trailondo, eine Marke von und vertreten durch die
iQnexxt Solutions GmbH
Thomas-Esser-Str. 86
Office Park EU
D- 53879 Euskirchen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der iQnexxt Solutions GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Einleitung

(§1) Produkt und Abgrenzung

Trailondo ist ein eingetragenes Markenzeichen der iQnexxt Solutions GmbH. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für das Produkt und die Marke Trailondo und alle damit verbundenen Geschäftsverhältnisse zwischen Mietern (Kunden) Trailondo, vertreten durch die iQnexxt Solutions GmbH mit Sitz in Euskirchen (ff. „Trailondo“ genannt).

(§2) Definitionen

(1) Trailondo App: Ist eine Smartphone-Applikation, die grundlegende Funktionen für die An- und Vermietung von Fahrzeugen incl. der Beschaffung von Zugang zu diesen Fahrzeugen und die Bezahlung für die Benutzung der Fahrzeuge zur Verfügung stellt.

(2) Mieter sind Endkunden (private Einzelpersonen oder geschäftliche Mieter), die den Service von Trailondo, die Bereitstellung einer 24/7 verfügbaren Fahrzeugflotte, gegen Entgelt nutzen.

(3) Vermieter sind in geschäftlicher Absicht handelnde Geschäftskunden oder Privatkunden (Peer-to-Peer, ff. „P2P“) von Trailondo, die Ihre Fahrzeuge auf der Trailondo-Plattform zur Vermietung zur Verfügung stellen

(4) Mietzeitraum ist die ausgewählte Zeit des Mieters, in der er ein gegen Entgelt vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Fahrzeug nutzen darf

(§3) Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) besitzen ausschließlich Gültigkeit für die Dienstleistungen der Trailondo (ff. „Trailondo“ oder „Service-Anbieter“), die durch die Anbieter auf der Trailondo-Plattform (ff. „Vermieter“) den Mietern (ff. „Mieter“ oder „Kunden“) über die Nutzung der Trailondo App zur Verfügung gestellt werden

(2) Trailondo stellt dabei eine Dienstleistung zur Verfügung, die es den Mietern ermöglicht an ausgewählten Standorten Fahrzeuge, die von Trailondo Vermietern zur Miete angeboten werden, zu reservieren, anzumieten und innerhalb der ausgewählten Zeit aufzuschließen und zu nutzen

(3) Diese AGB gelten für Endverbraucher/Privatkunden wie für gewerbliche/Geschäftskunden gleichermaßen.

(4) Gewerblicher Kunde ist;

a. wer überwiegend im Rahmen seiner geschäftlichen, freiberuflichen oder selbstständigen Arbeit handelt

b. Eine Gewinnabsicht hat

c. Wer als natürliche oder juristische Person stellvertretend für eine rechtsfähige Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt

(5) Endverbraucher ist wer in privater Absicht handelt und für den die Punkte 4 a.) bis c.) nicht zutreffen

(6) Schließen gewerbliche Kunden nach Definition in Punkt 4 rechtsverbindliche Mietgeschäfte ab, so gelten auch für diese die Endverbraucher AGB von Trailondo, es sei denn es sind separate Geschäftsbedingungen für das Rechtsgeschäft vereinbart worden. Ein Widerrufsrecht für Endverbraucher im Sinne des BGB besteht bei geschäftlichen Mietern jedoch nicht.

(7) Diese AGB gelten während der Nutzung der Trailondo App und der Plattform für die Trailondo App selbst sowie für alle zugehörigen und technisch für die korrekte Geschäftsabwicklung notwendigen Sub-Systeme, die im Systemverbund der Trailondo App und Plattform in Erscheinung treten

(8) Diese AGB gelten darüber hinaus auch bei der Inanspruchnahme von Vermietservices der Trailondo-Vermieter durch Kunden auf der Trailondo-Plattform. Individuelle Absprachen innerhalb eines Vermietgeschäfts durch die Vermieter auf Trailondo sind grundsätzlich möglich, sofern Kunden auf Trailondo durch individuelle AGB der Vermieter nicht schlechter gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Absprachen bei Versicherungsschutz, Selbstbeteiligungen im Schadenfall und weitere. Diese Abweichungen müssen für jede Anmietung den AGB der Vermieter auf Trailondo entnommen und bei Mietvertragsabschluss einzeln in der Trailondo App bestätigt werden.

(9) Die AGB der Trailondo können zu jederzeit auf der Homepage unter http://trailondo.com sowie in der App abgerufen und heruntergeladen werden.

(10) Trailondo ist ein eingetragener Markenname der iQnexxt Solutions GmbH und wird durch diese vertreten. Für den Abschluss von Verträgen über die Trailondo Plattform durch Endverbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten immer die AGB der Trailondo. Die AGB der iQnexxt Solutions GmbH finden nur für Geschäftskunden und Kunden in Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit Anwendung, sofern diese nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten.

(§4) Geschäftsmodell

(1) Trailondo Plattform

Die Trailondo Plattform und Applikation bietet Vermietern die Möglichkeit ihre Fahrzeuge auf der Trailondo Community gegen Entgelt anzubieten. Trailondo tritt dabei nur als Dienstleistungsvermittler zwischen Vermietern und Mietern auf. Mieter haben jederzeit die Möglichkeit ein auf Trailondo gelistetes Fahrzeug rund um die Uhr gegen Bezahlung anzumieten, sofern die Verfügbarkeit gewährleistet ist.

Trailondo übernimmt neben der Vermittlung des Vermietgeschäftes außerdem die Aufgabe der Führerscheinprüfung für den Mieter, die Zugangskontrolle zum gewählten Fahrzeug, die Übernahme der Zahlungsabwicklung zwischen Vermieter und Mieter sowie die korrekte Abwicklung des Mietgeschäftes. Darüber hinaus unterstützt Trailondo Mieter und Vermieter bei der Schadenabwicklung im Schadenfall.

Für die oben genannten Dienstleistungen berechnet Trailondo eine Vermittlungsgebühr, die in den angegebenen Preisen bereits enthalten ist.

Mieter haben vor Antritt der Miete die Möglichkeit weitere Services wie z.B. erweiterte Versicherungsleistungen hinzuzubuchen.

(2) Zustandekommen eines Vertrages

I. Registrierung

Die Registrierung auf der Trailondo Plattform und in der Trailondo App geschieht kostenlos. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der iQnexxt Solutions GmbH.

(3) Mietvertrag und Vertragsgegenstand

Ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt erst zustande, wenn ein Mieter ein ausgewähltes Fahrzeug bucht, die Buchung bestätigt und die Zahlung mittels angebotener Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) ausführt. Der Mietvertrag wird dabei nie zwischen Trailondo und dem Mieter, sondern immer zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter geschlossen. Alle Vermieter, die Fahrzeuge auf Trailondo anbieten stimmen den generellen Mietbedingungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nachfolgend beschrieben sind, zu. Hierunter fallen u.a. wichtige Regelungen zu Mietzeiten, Überschreitung der Mietzeiten, Berechnung von zusätzlicher Mietzeit, die Berechnung von Eigenbeteiligungen im Schadenfall, Kautionszahlungen und weitere Punkte. Etwaige Abweichungen zu diesen Bedingungen können den individuellen Geschäftsbedingungen unserer Vermieter entnommen werden.

(4) Haftung für Geschäftsbedingungen der Trailondo Vermieter

Vermieter, die Ihre Fahrzeuge auf Trailondo anbieten, müssen unseren Kunden (Mietern) grundlegend die gleichen Geschäftsbedingungen anbieten, wie sie nachfolgend beschrieben sind. Dennoch gelten bei jedem Vermietgeschäft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen geschäftlichen oder privaten Vermieters. Auch wenn Trailondo mit größter Sorgfalt die Einhaltung der Trailondo-Community prüft, haftet Trailondo nicht für Abweichungen der Vermieter-AGB von den Trailondo AGB. Daher sind die AGB eines jeden Vermieters im Einzelfall dringend zu prüfen. Diese stehen für jede einzelne Fahrzeuganmietung in der Trailondo App zum Download und zur Ansicht bereit Beim Zustandekommen eines Vertrages stimmt der Mieter mit einer manuellen Bestätigung während des Buchungsprozesses immer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trailondo vertreten durch die iQnexxt Solutions GmbH und denen des jeweiligen Vermieters zu. Grundsätzlich sind die Anbieter auf Trailondo verpflichtet unter einheitlichen Bedingungen ihre Fahrzeuge anzubieten. Dazu zählen unter anderem die Dauer der Mieteinheiten (4 Stunden als kleinste Zeiteinheit) und das grundsätzliche Verzichten auf eine Mietkaution.

Mit dem Abschluss eines Vertrags bestätigt jeder Trailondo-Kunde gleichzeitig die Trailondo Geschäftsbedingungen und die des jeweiligen Vermieters. Eine Haftung durch Trailondo für Abweichungen wird hiermit ausgeschlossen.

(§5) Hinweise für den Verbraucher

(1) Für den europäischen Geschäftsraum ist die Vertragssprache Deutsch

(2) Speicherung von Daten: Trailondo behält sich vor Kundendaten und Datensätze zu jeder Vermietung abzuspeichern und zu verarbeiten. Dabei werden die Aufbewahrungsfristen nach DSGVO und BDSG sowie die Regel zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) bzw. dem europäischen GDPR streng eingehalten. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der iQnexxt Solutions GmbH, die auf http://iqnexxt.com einsehbar sind.

(3) Kundendaten: Kundendaten sind zu jederzeit auf der Trailondo Plattform einsehbar. Bei Löschung eines Kundenprofils (Account) durch Betätigung der Abmeldefunktion in der App behalten wir uns vor den Kundenaccount für eine Dauer von 3 Monaten weiter vorzuhalten. Erfolgt während dieser Zeit keine erneute Anmeldung auf Trailondo, löschen wir alle Kundendaten endgültig. Lediglich steuerrechtlich notwendige Daten zur ordentlichen Buchhaltung, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind, werden den gesetzlichen Vorgaben nach länger gespeichert

(4) Zustandekommen eines Mietvertrages: Mit der Anmeldung auf der Trailondo-Plattform akzeptiert der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trailondo und die Datenschutzbestimmungen. Ein Mietvertrag kommt mit der Anmeldung und Eröffnung eines Accounts nicht zustande. Erst mit der Buchung eines ausgewählten Fahrzeugs von einem der Trailondo Vermieter mittels der Aktivierung der Schaltfläche „jetzt buchen“ in der Trailondo App geht der Mieter ein rechtsverbindliches Geschäft ein.

(5) Reservierung und Anmietung: Hat ein Kunde ein Fahrzeug gemietet und damit reserviert, so steht dieses zur Anmietzeit am ausgewählten Standort zur Abholung bereit. Hierbei kann der angegebene Standort um ca. 100 Meter abweichen. Das Fahrzeug kann mittels App frühestens 10 Minuten vor Antritt der Fahrzeugmiete final lokalisiert werden.

(6) Widerrufsrecht durch den Vermieter:

(1) Stornierung wegen Störungen oder Abweichungen im Free-Floating Verfahren. Trailondo unterstützt das Free-Floating Verfahren (im Metro-Tarif), welches es ermöglicht Fahrzeuge in größeren Räumen (z.B. im innerstädtischen Bereich oder Ballungsgebieten) zu buchen und abzustellen. Dies kann dazu führen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht direkt zur Verfügung steht oder der eigentliche Abholstandort um einige Kilometer vom ursprünglichen Standort abweicht. Kann ein Alternativfahrzeug nicht in der angegebenen Zeit vom Vermieter oder Trailondo zur Verfügung gestellt werden, so kann der Vermieter die Miete stornieren. Trailondo versucht in diesen Fällen aus verschiedenen Vermietfahrzeugen das passende Fahrzeug als Ersatz zu finden. Passiert eine Stornierung durch den Vermieter, so erstattet Trailondo immer den gesamten Mietpreis.

(2) Stornierung wegen Fahrzeugverspätungen oder höhere Gewalt
Trotz der aktiven Disposition und Verwaltung der Fahrzeugflotte durch die Vermieter auf Trailondo kann es in Einzelfällen zu Stornierungen z.B. durch die Verspätung eines Fahrzeuges (verspätete Rückgabe durch den vorherigen Mieter) oder durch das unerwartete Eintreten eines Schadenfalles (Unfall, Beschädigung) kommen. Im Falle der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit eines Fahrzeuges ist der Vermieter berechtigt, die Miete zu stornieren. Auch in diesem Fall erstattet Trailondo die volle Fahrzeugmiete und bietet über die App alternative Fahrzeuge an. Eine Haftung von Trailondo für dem Mieter entstehende Kosten und Aufwände durch stornierte Mietverträge wird hiermit ausgeschlossen

(3) Stornierung wegen Nutzerverhalten Vermieter wie Mieter (Nutzer) der Trailondo Plattform werden über ein internes Bewertungssystem in ihrem Verhalten bewertet. Stellt ein Vermieter oder Trailondo bei der Benutzung der Plattform durch einen Mieter vermehrte Verfehlungen gegen die Geschäftsbedingungen der Trailondo oder ihrer Vermieter fest, so behält sich Trailondo die sofortige Stornierung der Mietverträge eines Nutzers und die Sperrung für die Neuanmietungen in der Trailondo App vor. Dies kann passieren durch festgestellte mutwillige Zerstörung oder Beschädigung von Fahrzeugen, das absichtliche Abstellen von Fahrzeugen im Halteverbot oder in nicht zugelassenen Bereichen oder das Zurücklassen von Fahrzeugen in verschmutztem/beschädigtem Zustand und generell jeder Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trailondo oder ihrer Vermieter.

(7) Widerrufsrecht für Endverbraucher

(1) Endverbrauchern im Sinne des BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu

(2) Folgend § 312 BGB Abs 2 Nr. 9 gilt das gesetzliche Widerrufsrecht jedoch nicht für Dienstleistungen aus dem Bereich der Beherbergung (andere Zwecke als Wohnzwecke), Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, der Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung anderer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sofern bei diesen Dienstleistungen ein individueller Zeitraum vorgesehen ist.

(3) Widerruf von terminierten Dienstleistungen

i. Widerrufsrecht bis zu 24 Stunden vor Mietantritt: Grundsätzlich gewährt Trailondo seinen Kunden ein Widerrufsrecht bis zu 24 Stunden vor Mietantritt. Ausschlaggebend sind das Ausstellungsdatum und der Zeitstempel des jeweiligen digitalen Schlüssels, der im Rahmen der Vermietung zugestellt wird. Trailondo erstattet seinen Mietern im Falle der Stornierung dann den gesamten Mietpreis über das zuvor gewählte Zahlungsmittel.

ii.Widerrufsrecht weniger als 24 Stunden vor Mietantritt: Bei Tages- oder Mehrtagesmiete: Trailondo gewährt auch hier den Rücktritt vom Mietvertrag, zieht aber einen Betrag von einer vollen Tagesmiete ein. Die Differenzbeträge im Falle von Mehrtagesmieten werden dem Mieter über das zuvor gewählte Zahlungsmittel erstattet. Individuelle Absprachen mit den Vermietern sind möglich. Bedingungen hierzu müssen den individuellen AGB der Vermieter entnommen werden. Im Falle von individuellen Absprachen zwischen Vermieter und Mieter besteht kein Anspruch auf eine Kostenerstattung durch Trailondo.

iii.Widerrufsrecht weniger als 24 Stunden bei stundenweiser Miete: Erfolgt die Stornierung einer spontanen stundenweisen Miete oder die Stornierung einer Mehrstundenmiete (mehr als 4 Stunden) mit weniger als 24 Stunden Vorlauf, so berechnet Trailondo den Preis für eine Miete von 4 Stunden des jeweiligen Fahrzeugs.

iv.Weitergehende Widerrufsbelehrung: Für alle anderen Fälle möchte Trailondo seine Verbraucher über das Widerrufsrecht im Kapitel 12 dieser AGB informieren.

(8) Preisangaben: Alle Preisangaben von Trailondo beinhalten immer die Endkundenpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer im entsprechenden Land der Anmietung. Die landesspezifischen Mehrwertsteuersätze entnehmen Sie bitte den örtlichen Regularien. Für Deutschland beträgt der aktuelle Mehrwertsteuersatz (Stand 2022) 19%. Darüber hinaus sind bereits alle Gebühren enthalten. Die angezeigten Preise sind somit Endverbraucherpreise im Sinne des BGB.

(9) Preisänderungen: Trailondo behält sich vor, Preisänderungen jederzeit durchzuführen. Preisänderungen während einer Fahrzeugmiete sind hingegen ausgeschlossen.

(10) Preiszusammensetzung: Die Preise für die Anmietung von Fahrzeugen werden durch die Fahrzeugbesitzer und Fahrzeugvermieter auf Trailondo vorgegeben. Trailondo berechnet für die Vermittlung des Vermietgeschäftes eine bereits im Mietpreis enthaltene Provision. Auf den Mietpreis selbst hat Trailondo keinen Einfluss. Für die Preisgestaltung der Fahrzeugmiete sind allein die Trailondo-Vermieter zuständig und verantwortlich.

(11) Rechnungsstellung: Eine automatische Rechnungsstellung über die bezahlten Mietverträge erfolgt nicht. Wenn eine Rechnung benötigt wird, so muss dies durch den Mieter bei der Fahrzeugmiete, spätestens aber bei Abschluss der Miete mit einer Bestätigung auf „ich benötige eine Rechnung“ in der App eingefordert werden. Die Trailondo Vermieter stellen dann binnen 7 Tagen eine qualifizierte Rechnung aus und auf der Plattform zum Download zur Verfügung. Trailondo selbst stellt seinen Mietern keine direkten Mietgebühren in Rechnung. Die Berechnung von Vermittlungsprovisionen und Gebühren erfolgt über den sichtbaren Endkundenpreis. In diesem sind alle Abgaben enthalten.

(12) Vertragspartner: Vertragspartner des Mieters ist immer der jeweilige Geschäfts- oder P2P-Vermieter, bei dem die Anmietung eines Fahrzeugs erfolgt.

(§6) Nutzung der Plattform

(1) Registrierung

(1) Eine Registrierung auf Trailondo ist generell erst ab dem 18ten Lebensjahr erlaubt und nur Kunden gestattet, die auch im Besitz eines Führerscheins min. der Klasse B (PKW und Fahrzeuge bis 3,5t) oder mindestens der entsprechenden Fahrzeugklasse für das Anmietvorhaben sind (A, M, T und weitere).

(2) Die Registrierung erfolgt ausschließlich über die Trailondo App, die für die meisten gängigen Smartphones mit Android und iOS Betriebssystem in den jeweiligen App-Stores zum Download zur Verfügung steht

(3) Aus Sicherheitsgründen ist eine Registrierung nur mit einem Smartphone und einer gültigen E-Mail-Adresse möglich. Während des Vorgangs schickt Trailondo SMS zu Verifizierungszwecken an die angegebene Mobilfunknummer

(4) Der Mieter ist verpflichtet Angaben wahrheitsgemäß und vollständig durchzuführen

(5) Während des Registrierungsprozesse führt Trailondo eine Führerscheinprüfung über einen externen Anbieter durch. Dabei wird der Mieter aufgefordert seine Identität mittels des Führerscheins überprüfen zu lassen. Bei der Vorauswahl des Führerscheins ist der Mieter verpflichtet etwaige Klassen korrekt auszuwählen. Ist der Mieter im Besitz höherer Führerscheinklassen (wie

z.B. LKW-Klasse C o.ä.) so müssen diese Klassen in der Vorauswahl wahrheitsgemäß angegeben werden. Eine Falschangabe führt zur Abweisung des Führerscheins. Es werden ausschließlich Führerscheine im Scheckkarten-Format akzeptiert (EU-Führerschein). Sollten Mieter im Besitz des älteren „Papierführerscheins“ (rot oder grau) sein, so sind diese angewiesen Ihren Führerschein bei der zuständigen Behöre gegen das neue Format einzutauschen. Alte Führerscheine mit Ausstelldatum vor 01.01.1999 werden nicht akzeptiert.

(6) Eine Registrierung erfolgt immer persönlich. Es ist nicht gestattet, dass ein registrierter Account benutzt wird, um im Namen anderer Personen zu handeln. Die Nutzung eines persönlichen, bereits freigeschalteten Accounts durch unbefugte Personen oder das Zurverfügungstellen eines existierenden Accounts an Dritte stellt einen Missbrauch dar, der mit sofortigem Ausschluss von Versicherungsschutz und dem Verbot der Plattformnutzung und deren Dienste einhergeht.

(7) Fahrerlaubnis: Trailondo prüft mittels künstlicher Intelligenz die Führerscheinklassen und stellt nur Fahrzeuge zur Buchung bereits, die mit diesen Führerscheinklassen auch gebucht werden dürfen. Dennoch liegt die Verantwortung für die Führung eines Fahrzeuges immer beim Mieter. Durch die vielen verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten von Fahrzeugen, unterschiedlichen Fahrzeugmassen und zulässigen Gesamt- oder Anhänge- und Zuggewichten kann eine Automatisierung nur schwerlich erfolgen. Die von der Trailondo App erstellte Fahrzeugvorauswahl hat damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Speziell im Falle von Lastkraftwagen und/oder Anhängern obliegt es einem jeden Mieter anhand der Ermittlung von Fahrzeuggesamtmasse und Anhängelast das maximal zulässige Gesamtgewicht oder Flottengewicht in Kombination aus Fahrzeug (PKW oder Transporter) und Anhänger zu ermitteln. Trailondo stellt dazu einen Link zu den FAQ (Frequently Asked Questions) bereit, die einen ersten Anhaltspunkt zu möglichen Fahrzeugklassen und Kombinationsmöglichkeiten bieten. Trailondo stellt alle Fahrzeuge bereit, die der Führerscheinklasse entsprechend gefahren werden dürfen. Eine Haftung für fehlerhaft ermittelte zulässige Gesamtmassen und damit einhergehende Handlungen entgegen der Straßenverkehrsordnung oder daraus resultierende Fahrverbote (Fahren ohne Führerschein) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die Pflicht zur Prüfung, ob ein Fahrzeug in Kombination mit Anhänger und/oder Ladung noch gefahren werden darf, obliegt damit alleinig dem Mieter des Fahrzeugs.

(8) Führerscheinprüfung: Ab der ersten Führerscheinprüfung speichert Trailondo die Fahrerlaubnis für 3 Jahre, sofern der Mieter nicht vorzeitig seinen Account löscht oder die Datenspeicherung widerruft. Ersteht ein Mieter zwischenzeitlich eine höhere Führerscheinklasse, die gleichzeitig auch zum Führen größerer Fahrzeuge berechtigt, so kann der Mieter eine unterjährige Führerscheinprüfung beauftragen. Während der vollautomatisierten Führerscheinprüfung muss der Mieter die Vorder- und Rückseite seines Führerscheins mittels Smartphone-Kamera fotografieren sowie eine Selbstaufnahme (Selfie) seines Gesichts vornehmen. Die Registrierung erfolgt dabei in Abhängigkeit der Qualität der Aufnahmen und der technischen Gegebenheiten. Eine Haftung für nicht erfolgreich ausgeführte Prüfungen wird ausgeschlossen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Mieter eine Mitteilung über die grüne Schaltfläche „verifiziert“ innerhalb der Applikation. Wird ein Führerschein nicht erkannt oder kann nicht verifiziert werden, so wir der Mieter darüber in Kenntnis gesetzt.

(9) Verliert ein Mieter seine Fahrerlaubnis, so hat er dies Trailondo umgehend mitzuteilen. Eine Nutzung der Services ist bei nicht vorhandener oder auch temporär entzogener Fahrerlaubnis oder bei Fahrverbot ausdrücklich verboten

(10) Datensicherheit bei der Dokumentenprüfung; Trailondo nutzt nur Marktführer bei der Prüfung der Kundendokumente. Es erfolgt keine Weiterbearbeitung der persönlichen Daten. Die Vermieter auf Trailondo können die persönlichen Daten nicht einsehen, sondern können nur im Notfall mit den Trailondo-Kunden Kontakt aufnehmen. Die Daten verbleiben verschlüsselt auf der Trailondo-Plattform. Weitere Informationen über den Umgang mit Daten und die Einhaltung der ADV und EU-GDPR finden Mieter auf der Homepage von Trailondo.com und iqnexxt.com unter „Datenschutz“.

(11) Die Nutzung des Mieter-Accounts erfolgt ausschließlich personenbezogen. Der Zugang zum Account ist mittels 2-Faktor Authentifizierung gesichert. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, dass ein Missbrauch von Account und Nutzerdaten vermieden wird. Ein Datenmissbrauch oder Missbrauch eines Accounts ist Trailondo unverzüglich mitzuteilen. Trailondo empfiehlt seinen Mietern die Nutzung von PIN-Eingabeschutz auf dem Smartphone, um einen unberechtigten App-Zugang möglichst auszuschließen. Accounts sind nicht auf andere Personen übertragbar.

(12) Die Registrierung auf Trailondo ist für Mieter jederzeit kostenlos. Eine Registrierung ohne Nutzung der Trailondo App z.B., mittels PC ist nicht möglich. Bei der Registrierung kann der Mieter auch seine „Social-Media Logins“ aller gängigen Anbieter nutzen (wie z.B. Google oder Facebook). Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Trailondo und den jeweiligen Diensteanbietern.

(13) Zur Bezahlung der Dienste ist das Hinterlegen eines elektronischen Zahlungsmittels (Kreditkarte) verpflichtend. Der Mieter bestätigt mit erfolgreicher Registrierung, dass er zur Nutzung des Zahlungsmittels berechtigt ist.

(14) Mit erfolgreicher Anmeldung auf Trailondo und der erfolgreichen Verifizierung von Account und Führerschein entsteht ein rechtsverbindliches Vertragsverhältnis in Form eines Rahmenvertrags zwischen dem Mieter und Trailondo. Dieses Vertragsverhältnis ist grundsätzlich kostenlos und kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Erst mit dem Abschluss eines verbindlichen Mietgeschäfts (einzelner Leistungsschein) geht der Mieter einen Vertrag ein, der mit einmaligen Mietkosten für jede Anmietung eines Fahrzeuges einhergeht. Durch nicht regelkonformes Verhalten (Beschädigung, Verschmutzung, illegales Abstellen entgegen den Richtlinien, Verspätung usw.) können weitere Kosten entstehen. Diese können den AGB entnommen werden.

(15) Stellt Trailondo Missbrauch eines Accounts fest oder wird der Account-Inhaber (Mieter) auf der Plattform auffällig durch Verhalten entgegen den Vorgaben in diesen AGB so ist Trailondo berechtigt den Mieter zu sperren und ausstehende Fahrzeugmieten umgehend zu stornieren. Eine weitere Nutzung der Plattform und Services obliegt in diesem Falle alleinig Trailondo und kann vom Mieter nicht eingeklagt werden

(2) Nutzungsvoraussetzungen

(1) Eine Nutzung der Trailondo Services ist für Mieter ausschließlich über die App möglich

(2) Mit der Registrierung und dem Führerschein-Check erhält der Mieter Zugang zu allen verfügbaren Fahrzeugen entsprechend seinen Führscheinklassen.

(3) Durch Bedienung der Standortauswahl oder durch Berechtigung des Standortzugriffes durch die App können geeignete Fahrzeuge durch den Mieter ausgewählt und deren Verfügbarkeit abgefragt werden

(4) Verfügbare Fahrzeuge können immer für den jeweilig als verfügbar angezeigten Zeitraum angemietet werden.

(5) Durch Bestätigung der Trailondo AGB, der Vermieter AGB, der Datenschutzbestimmungen und durch nachfolgendes Drücken der Taste „Buchen“ in der App wird ein Fahrzeug gebucht und der entsprechende Mietbetrag über das hinterlegte Zahlungsmittel einbehalten. Der Mieter bestätigt damit einen rechtsverbindlichen Einzelvertrag (einzelner Leistungsschein) für die Dauer der Miete zwischen Nutzer und Trailondo als Vermittler und Mieter und dem jeweiligen Fahrzeuganbieter.

(6) Der Mieter kann darüber hinaus weitere optionale Versicherungsleistungen hinzubuchen, für die ggf. ein weiteres Entgelt entrichtet werden muss

(7) Frühestens 10 Minuten vor Mietantritt bekommt der Mieter den finalen Standort des Fahrzeugs mitgeteilt. Trailondo unterscheidet dabei in der „on-Spot“ Miete, bei der der Mieter das Fahrzeug dort abholt, wo er es auch wieder zurückbringt (Radius 100m) oder „Metro“ Miete im Free - Floating, bei der der Mieter das Fahrzeug in einem erweiterten Umkreis (fahrzeugabhängig bis zu 10km, z.B. städtischer Bereich) anmieten und wieder abstellen kann. Im Falle der On-Spot Miete wird der Mieter das Fahrzeug am Standort finden, wo er es gebucht hat. Dabei handelt es sich in der Regel um feste Abstellplätze wie Parkplätze (wie z.B. vor Baumärkten, Möbelmärkten, Kfz-Werkstätten, SB Märkten usw.) oder um dedizierte Stellplätze. Beim Metro-Modell kann das Fahrzeug in einem erweiterten Umkreis abgestellt sein. Es obliegt dann dem Mieter, ob er das angemietete Fahrzeug abholen möchte, oder ob dieses zu weit entfernt steht und er die Miete stornieren und lieber ein anderes Fahrzeug anmieten möchte.

(8) Nach Eintreffen am Fahrzeug und frühestens mit Beginn der Mietzeit hat der Mieter die Möglichkeit das Fahrzeug über die Trailondo App zu öffnen oder verfügbar zu machen. Mit einem Druck auf die Schaltfläche „Fahrzeug öffnen“ werden abhängig vom Fahrzeug entweder:

a. Ein Funkschloss (beim Anhänger)

b. Eine funkgesteuerte Keybox (beim Transporter oder PKW)

aktiviert, die das Fahrzeug dann öffnen. Der Mieter erlangt somit Zugriff zum Fahrzeug und kann dieses innerhalb der gemieteten Zeit nutzen. Bei Verwendung einer Keybox befindet sich der Schlüssel des Fahrzeugs in einem Inlay innerhalb der KeyBox. Der Mieter kann somit, sofern technisch notwendig, Zugang zu Fahrzeug und Schlüssel erlangen. Für die Dauer der Miete sind die technischen Zugangssysteme jederzeit auf- und abschließbar.

(9) Der Mieter muss vor Antritt der Miete und nach Beendigung der Miete mittels der App Bilder des Fahrzeugs (vorher/nachher) anfertigen. Diese werden mittels einer künstlichen Intelligenz ausgewertet, um Schäden an der Trailondo Flotte zu vermeiden. Der Mieter ist verpflichtet seine Angaben wahrheitsgetreu und gemäß der App durchzuführen. Werden Täuschungsversuche festgestellt, so ist Trailondo im Schadenfalle berechtigt eine erweiterte Kostenpauschale von 100,00 € zu berechnen

(10) Schadenmeldung: Stellt der Mieter vor Antritt der Miete einen Schaden fest, so ist er verpflichtet diesen umgehend dem Vermieter zu melden. Dazu wird der Mieter in der App vor Mietantritt aufgefordert. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter für nicht gemeldete Schäden haftbar gemacht werden. Daher ist der Mieter verpflichtet den Schadenmeldeprozess strikt einzuhalten.

(11) Zur Vermeidung von Schäden (Beschädigung der Trailondo-Fahrzeuge) oder Vermeidung durch Aufwände bei Schäden Dritter (Haftpflichtschäden und Selbstbeteiligung) steht es dem Mieter frei eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die den Mieter in diesen Schadenfällen freistellt. Wird keine Versicherung abgeschlossen, so haftet der Mieter entweder für den vollen Schaden (Anhänger ohne Vollkaskoschutz) des Vermieters, mindestens aber mit einer Selbstbeteiligung von entweder 500,00 € (Anhänger) oder 900,00 € (PKW, Transporter, andere), sofern der Schaden die Selbstbeteiligung übersteigt. Bei jedem Schaden wird aber mindestens eine Aufwandsentschädigung von 100€ fällig, die direkt zu entrichten ist. Einzelabsprachen mit dem Vermieter sind hier aber möglich

(12) Trailondo und seine Partner-Vermieter verlangen grundsätzlich keine Mietkaution und vertrauen auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Fahrzeugflotte. Dennoch können im Schadenfalle vom Vermieter Selbstbeteiligungen und Kostenpauschalen für die Schadenbearbeitung auch nachträglich über das hinterlegte Zahlungsmittel in Rechnung gestellt werden. Einzelheiten zu diesen Regelungen finden Mieter in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trailondo-Partner.

(13) Versicherung der Fahrzeuge: Der Großteil der Trailondo-Flotte wird durch professionelle Vermieter bereitgestellt. Daher sind alle Fahrzeuge auf Trailondo IMMER gesetzlich haftpflicht-versichert. Bei über 80% der Fahrzeuge besteht darüber hinaus eine Teilkasko-Versicherung, die Diebstahlschäden oder Wildschäden abdeckt. Allerdings sind nicht alle Fahrzeuge auf Trailondo-Vollkasko versichert. Dies hat zur Folge, dass im Schadenfalle der Mieter für den Schaden aufkommen muss, sofern keine erweiterte Versicherung gebucht wurde. Dies kann in Einzelfällen bis hin zum kompletten finanziellen Ausgleich des Schadens führen. Im Falle eines Anhängers können hier bei einem Totalschaden Schadenhöhen zwischen 3.000,00 € (Standardanhänger 1300kg) bis zu 10.000,00 € (Pferdeanhänger) oder gar 50.000,00 € (Transporter/Klein LKW) aufkommen. Im Zweifelsfalle kontaktiert der Mieter den Partnervermieter von Trailondo und fragt nach dem aktuellen Versicherungsstatus. Optional besteht die Möglichkeit eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die mit ausgewiesenen Mehrkosten verbunden ist und auf den Mietpreis aufgeschlagen wird.

(14) Der Mieter ist verpflichtet, mit den Schließanlagen (Funkschlösser oder Remote-Schlüsselboxen) sorgfältig umzugehen und diese während der Dauer der Miete im PKW oder Transportfahrzeug sicher und geschützt zu verstauen. Dabei sind Schließgeräte sicher gegen Umherfliegen zu sichern (z.B. Ablage im Handschuhfach).

(15) Sollte das Fahrzeug verlassen werden, so ist der Mieter jederzeit verpflichtet dieses ordnungsgemäß zu verschließen. Die Haftung für Zuwiderhandlung und dadurch entstehende Kosten (z.B. durch Diebstahl, Vandalismus) trägt alleinig der Käufer

(16) Während der Mietzeit kann der Mieter das Fahrzeug jederzeit beliebig auf oder zuschließen. Verlängert sich die Mietzeit durch Verspätung, so ist das Fahrzeug auch während dieser Zeit ab-/aufschließbar.

(17) Der Mieter hat ab dem Zeitpunkt der Miete Zugriff auf den Fahrzeugschein eines jeden angemieteten Fahrzeugs. Bei Fahrzeugen, die mit einer KeyBox ausgestattet sind (vorzugsweise Transport, PKW, Nutzfahrzeuge u.a.) befindet sich der Fahrzeugschein in der KeyBox oder direkt im Handschuhfach. Dieser darf ausschließlich zu Dokumentationszwecken bei Unfällen oder polizeilichen Kontrollen entnommen werden. Der Mieter verpflichtet sich den Fahrzeugschein nach Entnahme immer genau an der vorherigen Stelle zu platzieren. Ein Verlust des Fahrzeugscheins geht mit einer Kostenpauschale und Bearbeitungsgebühr nach § 6 S4, Abs 1 einher und ist sofort zu leisten. Bei der Anmietung von Anhängern wird der Fahrzeugschein digital hinterlegt und ist in der App jederzeit abrufbar. Gemäß der STVO ist ein Fahrzeugführer dazu verpflichtet den Fahrzeugschein in Papierform mitzuführen. Da die Digitalisierung in Deutschland noch stark hinterherhinkt, ist hier seitens der Behörden noch keine Lösung gefunden worden. Erfahrungsgemäß kann das Nichtvorhandensein des physischen Fahrzeugscheins zu einem Verwarngeld von 10,00 € führen. Trailondo-Mieter, die einen Anhänger mieten erklären sich ausdrücklich dazu bereit dieses Verwarnungsgeld bei einer Polizeikontrolle selbst zu begleichen. In der Regel werden die digitalisierten Fahrzeugpapiere in der App aber von der Polizei akzeptiert. Erfolgt die Bezahlung des Verwarnungsgeldes durch den Mieter, so erstattet Trailondo bei Vorzeigen eines Nachweises der Polizei das Verwarnungsgeld. Ein rechtlicher Anspruch auf Erstattung des Entgelts besteht nicht. Mit der Anmietung eines Anhängers auf Trailondo bestätigt jeder Mieter, dass er sich des Risikos bewusst ist und dass er keinen physischen Fahrzeugschein mit sich führen möchte. Das maximale Verwarnungsgeld in Deutschland beträgt nach § 48 Nr. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genau 10,00€ (Stand 01.08.2022). Wird ein Fahrzeug in Deutschland oder Ausland genutzt so haftet allein der Mieter für etwaige Verwarnungsgelder, die durch die Nutzung des Fahrzeuges ohne Mitführen der Fahrzeugpapiere im Original entstehen.

(18) Wird ein Fahrzeugschein während der Mietzeit gestohlen, so ist der Mieter verpflichtet den Diebstahl zur Anzeige zu bringen und umgehend Trailondo und den jeweiligen Mieter über die hinterlegte Notfallnummer zu informieren. Wird der Diebstahl nicht angezeigt so haftet der Mieter für alle Folgekosten, die dem Vermieter durch behördliche Prozesse entstehen.

(19) Wird ein angemietetes Fahrzeug gestohlen, ist der Mieter verpflichtet diesen Diebstahl umgehend nach Feststellung bei der Polizei anzuzeigen und Trailondo und den Vermieter darüber zu informieren

(3) Beendigung der Miete

(1) Nach Beendigung der Miete stellt der Mieter das Fahrzeug entweder an der Abhollokation (On-Spot oder On-Spot-Station) oder in einem zugelassenen Radius (Metro-Area) wieder ab und verschließt es sicher. Dabei muss der Mieter den Button „Miete beenden“ in der App zwingend auswählen und betätigen. Erst die Betätigung des Buttons in der App beendet den Mietvertrag. Wird der Button „Miete beenden“ nicht bedient, so verlängert sich die Miete automatisch. Die Verlängerung der Miete geht mit entsprechenden Mietkosten einher, die vom hinterlegten Zahlungsmittel automatisch eingezogen werden. Der Mieter ist verpflichtet jede Fahrzeugmiete am Ende der geplanten Mietzeit per App zu beenden. Im Falle von verspäteter Rückgabe werden Kostenpauschalen fällig, die diesen AGB im Kapitel § 6 S4, Abs 1 entnommen werden können. Ein Mietvorgang gilt demnach erst als abgeschlossen, wenn dieser durch den Mieter per App beendet wurde. Die App erinnert den Mieter fortlaufend per Notifizierung und per E-Mail, wenn eine Fahrzeugmiete nicht beendet wurde. Der Mieter ist verpflichtet, die Fahrzeugmiete umgehend nach Mietzeitende und erbrachter Fahrzeugrückgabe zu beenden.

(2) Die Nutzung der App erfordert immer ein ausreichendes Funksignal (2G/3G/4G/5G) auf dem Smartphone, Zugang zum Datennetz sowie die Berechtigung zum partiellen Standortzugriff. Wird der Standortzugriff nicht gewährt, kann das die Funktion der App beeinträchtigen.

(3) Ist die Beendigung einer Miete aus technischen Gründen nicht möglich so ist der Mieter verpflichtet sich via E-Mail an den Kundenservice von Trailondo oder direkt an den Vermieter zu wenden. Parallel besteht die Möglichkeit sich via App und Rückrufnummer an den Vermieter zu wenden, der die Miete jederzeit beenden kann. Liegt ein technisches Problem auf der Trailondo-Plattform oder angeschlossener Subsysteme vor und können diese nachgewiesen werden und ist eine Service-Beeinträchtigung nachweislich nicht auf die Fehlfunktion des Smartphones des Mieters oder die Funkversorgung seines Gerätes zurückzuführen, so werden zusätzlich berechnete Mietaufwände gutgeschrieben. Eine Gutschrift kann auch durch den Vermieter erfolgen. In jedem Fall erfolgt keine automatische Gutschrift von Trailondo oder dem Vermieter. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Gutschrift besteht nicht. Dem Mieter obliegt die Beweispflicht der Servicebeeinträchtigung.

(4) Nach Beendigung der Miete besteht kein Zugriff mehr auf das Fahrzeug. Es ist dringend notwendig, dass der Mieter das Fahrzeug vor Beendigung der Miete abschließt (via App auf dem Schließgerät, z.B. elektronisches Vorhängeschloss oder Funk-Zugang zum Fahrzeug). Ein erneutes Aufschließen ist nach Beendigung der Miete nicht mehr möglich und bedingt ein erneutes Anmieten des Fahrzeugs. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet die Schlüssel des Fahrzeugs vor Beendigung der Miete (sofern entnommen aus der Keybox) wieder in dieser zu platzieren, da ein Abschließen des Fahrzeugs sonst nicht möglich ist. Bei Fahrzeugen, die mit einem elektronischen Schloss gesichert sind, muss das Abschließen des Fahrzeugs mittels dem Abschließmechanismus und dem Anbringen des Schlosses erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass das Schloss jederzeit verschlossen werden kann durch Einrasten des Sicherungsbügels, jedoch nach Mietende nicht mehr geöffnet werden kann. Dem Mieter ist daher anzuraten das Schloss während der gesamten Mietzeit geöffnet zu lassen und erst bei Mietende zu verschließen.

(5) Vorläufiges Mietende; Wird eine Miete vorläufig beendet, so kann der Mieter oder der Vermieter (in Abstimmung mit dem Mieter) die Miete auf der Plattform beenden. Das entsprechende Fahrzeug wird dann auf der Plattform für andere Mieter wieder verfügbar. In diesem Falle erfolgt keine Erstattung entgangener Mietzeit. Sonderabsprachen mit dem Vermieter bleiben hiervon unberührt. Diese erfolgen jedoch direkt zwischen Mieter und Vermieter und außerhalb der Trailondo Plattform.

(6) Das Abstellen der Mietfahrzeuge erfolgt immer nach den Vorgaben des Vermieters. Grundsätzlich ist es verboten Fahrzeuge in den folgenden Bereichen (Verbotszonen) abzustellen:

a. Halteverbotszonen oder eingeschränkte Halteverbotszonen

b. Kreuzungsbereiche

c. Vor Einfahrten und Ausfahrten

d. Auf Behindertenparkplätzen oder anderen Sonderparkplätzen

e. Vor Feuerwehreinfahrten oder anderen Sondereinfahrten

f. In unbewachten Industriegebieten

g. Außerhalb geschlossener Ortschaften

h. In Bereichen wo angenommen werden kann, dass keine Mobilfunkversorgung besteht (Tiefgaragen, Garagen, tiefe Täler, Wälder, Feldwege oder sonstige Bereiche außerhalb zivilisierter Bereiche)

(7) Wird das Parken in Verbotszonen oder in Zonen außerhalb von Mietstationen oder definierten Bereichen durch Trailondo festgestellt und muss eine Neuplatzierung des Fahrzeuges durch Trailondo oder den Vermieter erfolgen, so muss der Mieter eine Kostenpauschale von 120€ entrichten

(8) Werden Fahrzeuge in Verbotszonen abgestellt, so haftet der Mieter für Folgekosten (Ordnungswidrigkeiten) in voller Höhe und muss zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 30 € entrichten

(9) Der Mieter ist verpflichtet die genutzten Mietfahrzeuge immer ordnungsgemäß zu parken. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere bei Anhängern das Abkuppeln und Parken eines Fahrzeugs mithilfe der ordnungsgemäßen Verwendung des Stützrades vorzunehmen und das Fahrzeug/Anhänger während des Parkens und Beladens gegen unkontrolliertes Wegrollen zu sichern.

(10) Verlust von Schließgeräten; Sind Trailondo Fahrzeuge mit nicht fest verbauten Schließgeräten versehen (z.B. Trailondo Magilock Funkschloss) und treten bei diesen Schließgeräten nachweislich vom Kunden verursachte Defekte auf (vom Fahrzeug überrollt, abgebrochene Zylinder, zerstörte Elektronik, aufgebrochener Bügel, Wasserschäden, Komplettverlust), so muss die Schließanlage umgehend ersetzt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 420 € zzgl. Lieferung und 50€ Einrichtungspauschale.

(11) Fahrzeug-Live Tracking: Alle Fahrzeuge auf der Trailondo-Plattform einschließlich Anhänger und Nutzfahrzeuge sind dauerhaft über das Mobilfunknetz an das Internet verbunden. Dies ist technisch notwendig, um die ständige Bereitschaft der Flotte sicherzustellen. Trailondo Fahrzeuge schicken kontinuierlich technische Informationen in Form von sogenannten Systemevents an die System-Plattform. Dabei werden fahrzeugspezifische Daten analysiert, die systemrelevant sind (Reifendruck, Zustand Beleuchtung, zurückgelegte Wegstrecken, Betriebsstunden usw.). Trailondo nutzt dabei Datensätze ohne Personalisierung. Es ist jedem Vermieter aber möglich in Ausnahmesituationen wie Verspätungen oder kritischen System-Events (Unfallerkennung, enorme Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgaben, Überladung usw.) eine Lokalisierung durchzuführen, um so entweder einen Pannenservice durchzuführen oder aber einen Diebstahl oder ein Schadenereignis zu erkennen. Mit der Nutzung der Fahrzeuge der Partner von Trailondo stimmt der Mieter der Nutzung der technischen Daten durch Trailondo und in Ausnahmefällen dem Zugriff auf die Fahrzeugdaten durch den Vermieter ausdrücklich zu.

(12) Zur Vermeidung von überhöhtem Verschleiß und der Vermeidung von Unfällen besitzen die in den Trailondo-Fahrzeugen verbauten Module eine hohe Intelligenz, die Unfallszenarien oder überhöhte Geschwindigkeit erkennt. Da gerade Transportfahrzeuge wie Klein-LKW und Anhänger oftmals über ihren Möglichkeiten (oder der ihrer Fahrer) eingesetzt werden, schicken Trailondo Fahrzeuge entsprechende System-Events an die Plattform. Bei dauerhaft erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder festgestellten unangebrachten Fahrweisen (Anhänger mit hoher Geschwindigkeit über unebenes oder unwegsames Gelände, erhebliche Überladungen, extreme Geschwindigkeiten und Beschleunigung) hält es sich Trailondo frei diese Ereignisse den Vermietern zur Verfügung zu stellen. Der Mieter stimmt der Nutzung dieser Daten bei Benutzung der Plattform zu. Diese können dann genutzt werden, um z.B. Schadenbilder besser zu bewerten.

(13) Werden selbstfahrende Fahrzeuge mit Verbrenner- oder Elektromotor, einschließlich Transporter (Sprinter), PKW, Motorräder, E-Bikes o.ä. zurückgegeben, so muss dies stehts in vollgetanktem oder geladenem Zustand erfolgen. Bringt ein Mieter ein Fahrzeug nicht vollgetankt zurück so berechnet Trailondo die in § 6 S4, Abs 1 definierten Pauschalen. Dies gilt nicht sofern das Fahrzeug lediglich 20 Kilometer bewegt worden ist. In diesem Falle ist eine Betankung nicht notwendig und ist in den Mietkosten enthalten. Es gelten die erfassten Messwerte der Trailondo-Module als maßgebend.

(4) Nicht ordnungsgemäße Nutzung der Fahrzeuge oder Schäden durch Unfall

(1) Die folgenden Kostenpauschalen fallen bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung der Trailondo-Flotte an und sind sofort und unverzüglich bei Feststellung mittels des hinterlegten Zahlungsmittels oder Überweisung und abhängig vom Vorgang entweder an Trailondo oder den Vermieter zu entrichten:

Neuplatzierung eines Fahrzeugs wegen Parken außerhalb erlaubter Bereiche 120 €
Verlust oder Beschädigung eines Schließsystems 420 € zzgl. 50€ Einrichtungspauschale
Reinigung des Fahrzeugs wegen Verschmutzung 120 € oder nach Aufwand
Aufwandspauschale im Schadenfalle 100 €
Verwaltungsgebühr Ordnungswidrigkeiten 30 €
Selbstbeteiligung bei Schäden am Fahrzeug, Diebstahl oder bei Schäden Dritter, sofern keine zusätzliche Versicherung der Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde. 100 € Pauschale je Schaden, bei Anhängern max. 500€ Selbstbeteiligung (Teil/Haftpflichtschäden), bei Transportern, Klein-LKW/Anderen bis zu 900€.
Verlust der Fahrzeugpapiere / Fahrzeugschein Kostenpauschale 100€ zzgl. Neuerstellungsgebühr 50 €
Abriss der Bordelektronik (bei Ersatzfähigkeit des Standardkabelbaum an einem Anhänger) 95€ Kabelsatz zzgl. 85 € Installationspauschale oder nach Aufwand
Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben (bei Überschreitung des 21ten Kilometers) 65€ Kostenpauschale zzgl. Betankungskosten

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Benötigt ein Mieter eine Rechnung vom Trailondo-Vermieter, so muss dies vor Antritt der Miete in der App mit der Schaltfläche „Ich benötige eine Rechnung“ angegeben werden. Der Trailondo-Vermieter erstellt dann auf elektronischem Wege eine Rechnung und hinterlegt diese im App-Zugang des Mieters als Download. Für die Richtigkeit der Angaben ist allein der Vermieter zuständig. Trailondo übernimmt keine Haftung für die Rechnungsstellung oder Fehler, die bei der Rechnungsstellung durch den Vermieter entstehen. Mieter auf Trailondo stimmen der Bereitstellung von Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form ausdrücklich zu. Die Nutzung einer Papierrechnung ist ausgeschlossen.

(5) Verhalten im Schadenfall, bei Unfällen und bei Pannen

(1) Kommt es während der Fahrzeugmiete zum Unfall so ist der Mieter immer verpflichtet den Unfallschaden dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Dazu muss der Mieter die hinterlegte Notfallnummer kontaktieren und den Schadenumfang am Fahrzeug mittels App erfassen. Kann das Mietfahrzeug nicht mehr fahrfähig gemacht und muss abgeschleppt werden, so trägt der Mieter die Kosten

(2) Kommt es während der Fahrzeugmiete zu einem Unfall mit Schäden Dritter oder gar zu Personenschäden, so ist der Mieter verpflichtet in jedem Fall die lokale Polizeibehörde zu informieren und das Schadenbild bildlich zu erfassen. Die Unfallstelle ist mit Warndreieck zu sichern, andere Verkehrsteilnehmer sind zu warnen und der Mieter ist verpflichtet sich strikt nach den Maßgaben der STVO zu verhalten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter in jedem Fall den Vermieter und Trailondo umgehend über den Schaden zu unterrichten. Bei Schäden an Fahrzeug und Zubehör haftet der Mieter in jedem Fall uneingeschränkt und vollumfänglich für alle Schäden, die nicht über eine Versicherung abgedeckt sind. Es steht dem Mieter frei sein Risiko mit entsprechenden Versicherungstarifen auf Trailondo abzusichern.

(3) Im Schadenfall oder Pannenfall übernimmt der Mieter stehts die Kosten für den Weitertransport seines Ladegutes sowie die Haftung für Schäden an seinem Ladegut. Eine Haftung durch Trailondo oder seine Vermieter ist hier ausgeschlossen.

(4) Auf Trailondo angebotene Fahrzeuge sind mindestens mit den gesetzlichen Mindesthaftungssummen versichert, die im Regelfall 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1 Mio. € für Sachschäden sowie 50.000€ für Vermögensschäden beträgt. Es steht dem Mieter frei zusätzliche Absicherungen über Trailondo zu buchen. In vielen Fällen ist die Summe der Abdeckungen aber höher. Mieter sind verpflichtet sich über die Regelungen der einzelnen Vermieter in den jeweiligen Vermieter AGB im Detail vor Fahrtantritt zu informieren und ggf. eigenhändig und bei Bedarf höher abzusichern. Dies kann über Angebote von Trailondo geschehen oder aber über eigene Zusatzversicherungen. Eine Haftung über die abgeschlossene Versicherungssumme der Fahrzeugversicherung hinaus wird für Trailondo und seine Vermieter ausgeschlossen.

(5) Der Mieter hat im Falle einer Panne den Vorgaben der STVO Folge zu leisten und ist verpflichtet den Vermieter im Pannenfall umgehend zu informieren. Ist eine Weiterfahrt oder Reparatur vor Ort nicht möglich, so trägt der Mieter die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs. Ist die Panne durch Verschulden des Mieters entstanden (z.B. durch fahrlässiges, vorsätzliches Verhalten, unangepasste oder unvorsichtige Fahrweise, falsche Beladung, fehlende Ladungssicherung o.ä.), so trägt der Mieter die Kosten für Reparatur am Fahrzeug unbeschränkt und in voller Höhe.

(6) Kosten für die Behebung von Reifenpannen sind immer vom Mieter zu tragen, es sei denn dem Vermieter kann fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden (z.B. bei stark veralteten oder übermäßig und über die gesetzliche Mindestprofiltiefe hinweg abgefahrene Reifen am Fahrzeug). Auch hier ist die Panne umgehend dem Vermieter zu melden. Es steht den Mieter allerdings frei die Reifenpanne professionell von einem Dritten (z.B. Pannenservice wie AVD, ADAC o.ä.) beheben zu lassen. Die Kosten übernimmt auch hier der Mieter.

(7) Die Abrechnung von Kostenpauschalen oder Reparatur- und Installationsaufwänden erfolgt möglichst nach standardisierten Sätzen wie in Kapitel § 6 S4, Abs 1 beschrieben. Entstehen höhere Aufwände, so sind diese umgehend an den Vermieter zu entrichten. Der Mieter stimmt mit Zustimmung dieser AGB ausdrücklich zu, dass das hinterlegte Zahlungsmittel auch für die Begleichung von Schäden genutzt und nach Schadenfeststellung entsprechend belastet werden darf. Nach Belastung des Zahlungsmittels ist der Vermieter jedoch verpflichtet den jeweiligen Schaden mittels Kostenrechnungen nachzuweisen und diese dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Es ist den Vermieter nicht erlaubt Kosten ohne ordentliche Rechnung und nur unter Annahme dem Mieter in Rechnung zu stellen. Ausnahme sind offensichtlich dokumentierte Schadenbilder, die sich aus Abschnitt § 6 S4, Abs 1 ergeben und die mit einmaligen, standardisierten Kostenpauschalen berechnet werden können.

(8) Entsteht dem Mieter ein Schaden durch eine Panne mit einem Fahrzeug, so ist eine Haftung von Trailondo oder seinen Vermietern für Schäden des Mieters stehts ausgeschlossen, auch dann, wenn am Fahrzeug nicht vorhersehbare Vorschäden bestanden haben, die das Eintreten des Schadenfalles hervorgerufen oder begünstigt haben.

(9) Vor Mietantritt sind Mieter immer verpflichtet eine eingehende Sichtprüfung des Fahrzeugs auf augenscheinliche Schäden, insbesondere an Beleuchtung und Befestigungseinrichtungen, vorzunehmen. Entsteht dem Mieter ein Schaden durch einen Defekt an einem Fahrzeug, welcher durch vorherige Sichtprüfung vor Fahrantritt hätte festgestellt werden können, so ist eine Haftung von Trailondo oder seinen Vermietern ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere im Falle von hochbelasteten Teilen wie Verzurrösen, Öffnungs- und Schließmechanismen an Fahrzeugen oder sonstige Fahrzeugteile, die vor Benutzung immer auf ihre korrekte Funktion hin überprüft werden müssen.

(6) Weitergabe, Vermietung an Dritte

Die Miete eines Fahrzeuges über Trailondo ist immer an einen persönlichen Account gebunden. Eine Weitergabe des Fahrzeuges an unberechtigte Dritte ist untersagt. Erfolgt eine Weitergabe dennoch so übernimmt der Mieter jegliche Haftung für Schäden, die mit oder durch die Nutzung des Fahrzeuges von Dritten entstehen. Eine Weitervermietung der Trailondo-Fahrzeuge ist ausdrücklich untersagt.

(7) Weitere Nutzungsbedingungen

(1) Mieter sind vor Mietantritt verpflichtet das Fahrzeug zu besichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass folgende Punkte strikt beachtet werden

a. Prüfung des Fahrzeugallgemeinzustandes

b. Prüfen der korrekten Funktion der Beleuchtung (speziell bei Anhängern und in Kombination mit Zugfahrzeugen/Gespannen)

c. Prüfung der Fahrzeugtüren und Klappen

d. Prüfung der Bereifung/Felgen und Apparate (Schließanlagen, Kupplungen, Stecker) auf augenscheinliche Schäden

(2) Mieter sind verpflichtet eine professionelle und ausreichende Ladungssicherung vorzunehmen. Dabei ist geeignetes Material (Ratschengurte, Verzurrgurte, Schnellspanngurte) unter Beachtung der maximalen Zugkräfte zu verwenden, welches den Belastungen durch die Ladung standhält. Bei der Verladung sind vorhandene Verzurrösen zu nutzen. Überstehende Ladung ist in jedem Fall zu kennzeichnen. Der Transport von Ladegut ist ausschließlich unter Einhaltung der Bedingungen der Straßenverkehrsordnung gestattet.

(3) Verschiedene Ladegüter sind grundsätzlich vom Transport ausgeschlossen

a. Giftige Stoffe oder Chemikalien

b. Betriebsstoffe wie Kraftstoffe oder Heizstoffe incl. aller Arten von Gas, Öl, Alkohole oder andere leicht brennbare Flüssigkeiten

c. Alle Arten von Stoffen, die nach Definition der Straßenverkehrsordnung als Gefahrguttransport deklariert werden müssen

d. Restmüll oder geruchsintensive nicht wasser- und geruchsdicht verpackte Abfälle

e. Sondermüll, oder aber asbesthaltige Faserstoffe und Abfälle (wie Zementplatten oder damit kontaminierter Bauschutt)

f. Lebende Tiere (mit Ausnahme von geeigneten Tiertransportern wie Pferdeanhängern o.ä.)

g. Alle Arten von unverpackten organischen Stoffen oder Erzeugnisse aus diesen mit Ausnahme von Grünschnitt aus Gartenanlagen

(4) Das Ladegut ist sofern möglich immer verpackt (z.B. Gartenabfallsäcke) auf/im Fahrzeug zu platzieren. Sollte eine Umverpackung nicht möglich sein so ist der Transport nur bei anschließender gründlicher Reinigung des Fahrzeugs erlaubt.

(5) Die Fahrzeugrückgabe erfolgt immer „besenrein“. Bei festgestellter unsachgemäßer Nutzung oder übermäßiger starker innerer oder äußerer Verschmutzung stellt Trailondo oder seine Vermieter eine Kostenpauschale wie in § 6 S4, Abs 1 beschrieben in Rechnung. Können die Reinigungskosten nicht mit der Pauschale abgegolten werden, so werden die tatsächlichen Reinigungskosten zuzüglich Anfahrtskosten nach Aufwand berechnet.

(6) Die Überladung von Fahrzeugen ist in jedem Falle zu vermeiden und ausdrücklich verboten. Es obliegt der Verantwortung eines jeden Mieters die Beladungsgrenzen auch im Hinblick auf das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeuggespannes in jedem Falle einzuhalten. Trailondo überwacht seine Flotte mittels elektronischer Module auch auf den Ladungszustand und behält sich vor Schäden an Fahrzeugen, die nachweislich durch Überladung entstehen, nachträglich in Rechnung zu stellen.

(7) Das Ankuppeln und Abkuppeln von Anhängern darf nur gemäß der Anleitung von Trailondo erfolgen. Sind für den Betrieb eines Anhängers Adapterstecker notwendig, so muss der Mieter diese bereitstellen (sofern nicht vom Vermieter bereitgestellt). Der Mieter ist verpflichtet Anhängerstützräder, Ladestützen, Verzurrösen, Planen und Spriegel vor Antritt der Fahrt auf ordnungsgemäßen Zustand (Stützrad/Stützen angehoben und gesichert) zu überprüfen.

(8) Sollte der Mieter die Fahruntüchtigkeit eines Fahrzeugs oder etwaige andere Schäden am Fahrzeug feststellen, die die Betriebsfähigkeit oder die Einhaltung der STVO oder die sachgemäße Benutzung des Fahrzeugs beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter den festgestellten Schaden oder die Beeinträchtigung sofort mittels App mitzuteilen. Nach Benutzung des Fahrzeugs festgestellte Schäden können ansonsten dem Mieter angelastet werden, sofern deren Entstehung keinem vorherigen Schaden zugeordnet werden kann.

(9) Verursacht der Mieter oder entsteht während der Nutzung des Fahrzeugs einen Schaden oder werden während der Fahrt Mängel festgestellt, die eine ordnungsgemäße Weiternutzung des Fahrzeugs verhindern, so ist der Mieter verpflichtet dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter hat dann die Möglichkeit den Mietvertrag kostenfrei zu stornieren und auf ein Fahrzeug des gleichen Vermieters oder ein anderes Fahrzeug der Trailondo-Flotte zurückzugreifen. Hierbei erfolgt eine Gutschrift des Mietpreises. Der Mieter kann dann eine neue Miete zu entsprechenden Konditionen abschließen. Es besteht im Falle des Mangels kein Anrecht auf eine spezielle Fahrzeugart oder Marke. Schadenereignisse oder Beeinträchtigungen am Fahrzeug sind in jedem Fall unverzüglich nach Feststellung zu melden (per App oder E-Mail an den Vermieter).

(10) Der Mieter ist verpflichtet jederzeit die Straßenverkehrsregeln speziell im Bezug auf Fahrverhalten, Ladungssicherung, Einhalten der Gespann-Gesamtgewichte und maximalen Zuladungen von Anhänger, Transporter oder Kraftfahrzeug einzuhalten. Festgestellte grobe Abweichungen wie beispielsweise starke Beschleunigungen im beladenen Zustand, das schnelle Überfahren von Hindernissen oder das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bei geschwindigkeitsbeschränkten Fahrzeugen wie Anhängern oder Transportern werden von Trailondo durch elektronische Einrichtungen jederzeit überwacht. Der Mieter stimmt der Erhebung dieser technisch notwendigen und anonymisierten Daten mit Nutzung der Trailondo-Plattform ebenso zu wie zur Verwendung dieser Daten im Schadenfall (z.B. bei durch den Mieter verursachte Schäden an Fahrzeugen und Ausrüstung).

(11) Aus Gründen der Sicherheit und der Nachhaltigkeit sind Anhänger und Transporter, die auf Trailondo angeboten werden, immer auf Höchstgeschwindigkeiten - 80km/h für Anhänger und 130kmh für Transporter - freiwillig selbstbegrenzt. Es ist den Mietern nicht erlaubt diese Geschwindigkeiten zu überschreiten.

(§7) Haftung von Trailondo

(1) Trailondo haftet gegenüber dem Mieter im Falle von Vorsatz oder von Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Haftungsrahmen ist auf die Vorgänge des Vermiet- und Mietvermittlungsgeschäftes und die damit einhergehenden Haftungsfälle beschränkt. Trailondo haftet somit nicht für fehlerhafte Leistungen innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen Trailondo- Vermieter und Mieter. Außerdem haftet Trailondo nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Vermittlungsgeschäft zwischen Vermieter und Mieter und für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Ebenso besteht eine Haftung im Rahmen des Produkthaftungsgesetz, sofern dieses im vertraglichen Kontext zwischen Trailondo und Mieter Anwendung findet.

(2) Die verschuldensabhängige Garantiehaftung für anfängliche Mängel gemäß § 536 Abs 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen besteht ein Schadenersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel nur dann, wenn Trailondo den Mangel zu verantworten hat. Weiterhin beschränkt sich eine Haftung auf das Vermittlungsgeschäft von Trailondo und Mieter. Ansprüche, die dem Vermieter gegenüber entstehen bleiben davon unberührt.

(3) Trailondo und seine Vermieter haften nicht für Schäden, die an mit der Trailondo-Flotte transportierten Gegenständen entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch die grob fahrlässige oder durch Vorsatz verursachte, fehlerhafte Bereitstellung der Fahrzeuge entstehen. In diesem Falle haftet ausschließlich der Vermieter als Bereitsteller der Fahrzeuge. Davon ausgeschlossen sind Schäden, die durch nicht vorhersehbare Änderungen des Fahrzeugzustandes oder durch Zuwiderhandlung des Mieters gegen die Bestimmungen der STVO und damit einhergehende Änderungen des Fahrzeugzustandes einhergehen sowie Veränderungen am Fahrzeug, deren Auswirkung auf den Transportgegenstand oder das Ladegut durch den Mieter vor Mietantritt oder während der Fahrzeugmiete hätten festgestellt werden können. Im Übrigen ist eine Haftung auch dann ausgeschlossen, wenn Änderungen am Fahrzeug dokumentiert und dem Mieter mitgeteilt wurden sowie Schäden, die durch unsachgemäße Verladung entstehen, auch wenn Änderungen am Fahrzeugzustand ursächlich und nicht dokumentiert waren. In jedem Fall ist eine Haftung für Schäden an Ladegut und Gegenständen durch Trailondo ausgeschlossen, da Trailondo nur in Einzelfällen als Vermieter auftritt. Die einzelnen Haftungsbeschränkungen der Vermieter auf Trailondo muss jeder Mieter den individuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vermieter entnehmen, denen bei Abschluss eines Mietvertrages für jede Miete einzeln zugestimmt werden muss. Sind in den Vermieter-AGB keine anderen Bedingungen genannt so gelten die Geschäftsbedingungen der Trailondo ausnahmslos weiter.

(4) Bei unbefugter oder unerlaubter Nutzung des Trailondo-Service ist jegliche Haftung von Trailondo und seinen Vermietern ausgeschlossen.

(5) Der Mieter entbindet Trailondo und seine Vermieter von der Haftung für jegliche Gegenstände, die der Mieter während und nach der Miete im Fahrzeug hinterlässt. Dies gilt auch für Ladegut oder jegliche im oder am Fahrzeug hinterlassene Gegenstände, die sich während oder nach der Fahrzeugmiete oder Fahrzeugrückgabe im oder am Fahrzeug befinden

(6) Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Rahmen der Bereitstellung von einzelnen Mietangeboten insbesondere im Hinblick auf Mietpreise, Verfügbarkeit, Fahrzeugzustand und Beschaffenheit sowie alle durch den Vermieter beeinflussbaren Angaben, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der vom Vermieter beeinflussbaren Angaben sind ausschließlich die Vermieter von Trailondo verantwortlich und haftbar. Detailregelungen finden Mieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieter auf Trailondo.

(7) Die Haftung für Schäden durch die Vermieter-verschuldete Nichtbereitstellung von Fahrzeugen wird ausgeschlossen. Kommt ein Vertrag nicht zustande, weil sich die Fahrzeugrückgabe durch den Vormieter verspätet, so stellt Trailondo oder seine Vermieter Fahrzeugalternativen zur Verfügung. Bei Stornierung des Vertrages durch den Mieter und mit der Erstattung des Mietpreises verliert der Mieter alle seine einzelvertragsrelevanten Ansprüche gegenüber dem Vermieter und Trailondo. Dem Mieter ist bewusst, dass es sich bei Trailondo um eine dynamische Plattform handelt, bei der durch stark frequentierte Nutzung der Fahrzeugflotte nicht vorherzusehende Ereignisse auftreten können, die im Einzelfall zur Nichtbereitstellung der Services führen können.

(8) Eine Haftung der Trailondo durch Ereignisse, die durch höhere Gewalt verursacht werden, insbesondere Naturkatastrophen, Extremwetterereignisse, regulatorische Maßnahmen durch Regierungsinstitutionen, Krieg, Terror oder anderweitige nicht vorhersehbare Ereignisse, die unverschuldet eintreten können, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(9) Trailondo haftet nicht für die Nichtbereitstellung des Vermietservice, sofern Dritte bei der Serviceerfüllung involviert sind und Subservices der Plattform, wie z.B. Bezahldienste, Ortungsdienste oder Kommunikationsdienste nicht oder temporär nicht zur Verfügung stehen. Die Trailondo-Services verstehen sich als „Best-Effort“-Dienste. Es bestehen keinerlei Ansprüche auf die jederzeitige Verfügbarkeit des Service. Insbesondere bei Wartungsfenstern behält sich Trailondo vor Services oder Teile der Services nur eingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

(10) Trailondo haftet nicht für die fehlerhafte Bereitstellung von Bezahldiensten. Dies gilt insbesondere für Kreditkartenunternehmen, mit denen Trailondo, seine Vermieter oder Mieter zusammenarbeiten und bei denen eine Akzeptanz durch den involvierten Bezahldienst nicht gewährleistet werden kann. Wird ein ausländisches Zahlungsmittel zur Bezahlung verwendet so limitiert Trailondo die Verfügbarkeit des Service auf den Fokus jener Länder, die vom Bezahldienst als vertrauenswürdig anerkannt werden. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für den Fall, dass ein Zahlungsmittel vom Bezahldienst nicht anerkannt werden konnte. Dies gilt in besonderem Maße für Länder in politisch instabilen Regionen sowie Ländern, die einem starken regulatorischem Druck oder einem Embargo unterliegen (u.a. Russland, Brasilien, China, Taiwan, Nordkorea, Mexico, Türkei, Indien, Jemen, Jordanien, Afghanistan, Libanon, Syrien, Somalia, Iran, Irak und weitere). Eine detaillierte Übersicht können Mieter von ihren jeweiligen Zahlungsanbietern anfordern. Die obige Aufstellung stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und unterliegt der Dynamik politischer und regulatorischer Entwicklungen, die außerhalb des Wirkungs- und Haftungsbereichs von Trailondo und seinen Vermietern liegt.

(§8) Haftung des Vermieters

(1) Die Vermieter, die Ihre Fahrzeuge und Fahrzeugflotten auf Trailondo anbieten, sind verpflichtet den vertraglichen Bedingungen und somit den Haftungsbestimmungen, die durch das Vermietgeschäft und Vermittlungsgeschäft der Trailondo entstehen und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, ausnahmslos zuzustimmen. Insbesondere müssen Vermieter den geschäftlichen Rahmenbedingungen von Trailondo zustimmen in Bezug auf Preisangaben, Angebot, Rückgabeprozess, Gutschriftenprozess und Stornierungsprozess sowie den generellen Pflichten, die mit dem Fernabsatzgesetz und Produkthaftungsgesetz einhergehen. Vermieter sind darüber hinaus verpflichtet individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Plattform für die Mieter verfügbar zu machen. Ein Abweichen von den Trailondo AGB ist dabei nur im Rahmen eingeschränkter Angaben zu Preis, Menge, Angebotsbeschreibung und Zustand sowie Versicherungsbedingungen zulässig. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt Trailondo keine Haftung. Der Vermieter haftet in jedem Fall vollumfänglich für die Angaben in seinen Geschäftsbedingungen. Mieter sind in jedem Fall verpflichtet sich mit den individuellen AGB der Vermieter, sofern diese von den Trailondo AGB abweichen, vertraut zu machen und diese für jede Fahrzeugmiete mittels App zu bestätigen. Stellt ein Vermieter seine AGB nicht auf der Trailondo-Plattform bereit oder sind diese nicht auf der Homepage des Vermieters oder anderweitig verfügbar, so gelten die rechtlichen Vorschriften im Rahmen des BGB erweitert um die AGB der Trailondo.

(§9) Haftung des Mieters

(1) Die Nutzung der Services von Trailondo und seiner Vermieter erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet Haftpflichtschäden, die in Verbindung mit dem eigenen Ladegut entstehen sowie Schäden am Ladegut selber in Eigenverantwortung abzusichern. Schäden Dritter, die durch die Fahrzeugflotte von Trailondo und seiner Vermieter vom Mieter verursacht werden, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Haftungsgrenzen der jeweiligen Fahrzeuge abgesichert.

(2) Bei selbstverursachten Kasko- bzw. Teilkasko-Schäden an Fahrzeugen von Trailondo und seiner Vermieter haftet der Mieter wie folgt:

a. Bei Fahrzeugen, die keine Vollkasko-Versicherung besitzen: unbeschränkt

b. Bei Fahrzeugen, die eine Vollkasko-Versicherung besitzen: im Rahmen der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung gemäß § 6 S4, Abs 1 zzgl. Kostenpauschale

c. Bei Fahrzeugen, die eine Teilkasko-Versicherung besitzen: mit Selbstbeteiligung zzgl. Kostenpauschale gemäß § 6 S4, Abs 1.

Als selbstverursacht gilt ein Schaden auch dann, wenn er zwar nicht durch den Mieter selbst verursacht wurde, jedoch während der Mietzeit zum Tragen kam. Dies gilt insbesondere bei Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder Wildschäden.

(3) Der Mieter haftet darüber hinaus für alle Schäden die durch schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die Mitwirkungspflichten des Mieters im Rahmen der vertraglichen Erfüllung des Mietvertrages sowie durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festgestellt, so haftet der Mieter uneingeschränkt und vollumfänglich für alle Schäden, die der Trailondo oder seinen Vermietern entstehen. Als grobe Fahrlässigkeit gilt hier insbesondere das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Alkohol oder Medikamenten sowie die Teilnahme an illegalen Straßenrennen oder die Benutzung der Trailondo-Flotte zur Organisation dieser. Eine grobe Fahrlässigkeit kann darüber hinaus über das Data-Logging der Fahrzeugdaten festgestellt werden und gilt als gegeben, sofern ein Schadenereignis vorliegt und eine grobe Abweichung von den Verhaltensregeln auf der Trailondo-Plattform im System festgestellt werden kann.

(4) Der Mieter haftet für alle Schäden, die Trailondo und seinen Vermietern mit der Nutzung der Services durch den Mieter entstehen, sofern deren Ursächlichkeit dem Mietzeitraum eines Mieters zugeordnet werden kann. Erfolgt eine Erstattung durch Dritte, so wird diese bei der Schadenregulierung betragsmindernd oder ganzheitlich freistellend angerechnet.

(5) Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch verspätete Fahrzeugrückgabe entstehen, insbesondere dann, wenn Schadenersatzansprüche an den Vermieter durch den Folgemieter entstehen, wenn ein Fahrzeug nicht im Rahmen des vereinbarten Nutzungszeitraums zurückgegeben wird. Ein Fahrzeug gilt als zurückgegeben, wenn die Miete per App beendet und das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und wieder zur Verfügung gestellt wurde. Auch haftet der Mieter für Schäden, die Trailondo oder dem Mieter durch unsachgemäße Rückgabe des Fahrzeugs entstehen, sofern ein Fahrzeug nicht im vertraglich festgehaltenen Rahmen wieder auf der Plattform verfügbar gemacht werden kann. Dies betrifft insbesondere die Haftung für Schäden Dritter, die dem Vermieter gegenüber gültig gemacht werden können, sowie Schäden, die durch Aufwände zur Reparatur oder mit der Reinigung des Fahrzeuges verursacht werden. Entstehen dem Vermieter keine Kosten durch Dritte, so haftet der Mieter im Rahmen der Kostenpauschalen oder der tatsächlichen Kosten gemäß § 6 S4, Abs 1.

(6) Bei illegalem Entwenden eines Fahrzeugs oder auch wenn ein Fahrzeug unabsichtlich und temporär unbeteiligten Dritten zur Verfügung gestanden hat, ist der Mieter verpflichtet dies sofort und unverzüglich Trailondo und dem entsprechenden Vermieter mitzuteilen. Zeitgleich muss jeder Diebstahl eines Fahrzeuges unverzüglich der lokalen zuständigen Polizeibehörde mitgeteilt werden.

(7) Unfälle und alle weiteren Schäden sind Trailondo und seinen Vermietern unverzüglich nach Schadeneintritt mitzuteilen. Werden bei einem Ereignis auch Dritte involviert oder entstehen Schäden Dritter durch oder während der Nutzung eines Trailondo-Fahrzeugs so ist der Mieter verpflichtet die Polizei zu informieren und Schäden polizeilich aufnehmen zu lassen. Für Notfälle steht dem Mieter darüber hinaus eine direkte Rufnummer zur Verfügung, unter der er den Vermieter des Fahrzeuges direkt erreichen kann. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorgaben haftet der Mieter für alle dadurch entstehenden Folgekosten, insbesondere für zusätzliche Verwaltungsgebühren, Aufwände oder auch behördliche oder versicherungsbezogene Strafzahlungen.

(§10) Preise

(1) Alle Preise auf Trailondo gelten für die individuelle Mietdauer und Anmietzeit eines Fahrzeuges und variieren je nach Fahrzeugart, Aufbau, Ausstattung oder Verfügbarkeit. Es obliegt Trailondo und seinen Vermietern jederzeit Preisanpassungen vorzunehmen. Wird ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter geschlossen, so gilt dieser Preis als garantiert, sofern der Mieter oder Vermieter keine Stornierung des Mietvertrages vornimmt.

(2) Die Stornierung eines Mietvertrages durch den Vermieter darf lediglich im Falle höherer Gewalt (Nichtverfügbarkeit durch Schadenfall/Unfall durch Vormieter, unerwarteter technischer Defekt oder andere Ereignisse, die höherer Gewalt entsprechen und Ereignisse, die außerhalb des Wirkungsbereichs von Trailondo oder Vermieter liegen) erfolgen und wird Trailondo mitgeteilt.

(3) Alle Preise beinhalten die Mietprovisionen, die Trailondo für jeden Mietvertrag einbehält. Vermieter sind nicht berechtigt Einfluss auf die Mietprovision zu nehmen.

(4) Alle Preise auf Trailondo sind Endkundenpreise inklusive der lokalen gesetzlichen Mehrwertsteuer, die im jeweiligen im Anmietland des Fahrzeuges Anwendung findet.

(5) Für die Preisangaben der einzelnen Mietverträge sind ausschließlich die Trailondo Vermieter verantwortlich.

(6) Die Preise für die Anmietung von Fahrzeugen werden ausschließlich von den Trailondo Vermietern festgelegt. Ein Anspruch gegenüber Trailondo auf Richtigkeit der Preisangaben besteht nicht. Die Vermieter auf Trailondo sind aber verpflichtet bei Zustandekommen eines Mietvertrages die angebotene Dienstleistung gemäß den Trailondo AGB zu erfüllen. Erfüllt ein Vermieter seine Vorgaben nicht, so kann der Mieter eine Beschwerde über den Vermieter einreichen. Etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter bleiben dabei unberührt und richten sich entweder gemäß dem BGB oder gemäß den individuellen AGB des Vermieters, die in der Trailondo App eingesehen werden können. Eine Haftung von Trailondo, die sich aus den Schadenersatzansprüchen zwischen Mieter und Vermieter ergeben wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Der Preis einer Fahrzeugmiete bezieht sich immer auf die Nutzungszeit des Fahrzeuges zwischen dem Zeitpunkt, bei dem das Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird und jenem Zeitpunkt, bei dem das Fahrzeug zum angegebenen Ort wieder zurückgebracht und abgeschlossen wird. Ein Fahrzeug gilt als zur Verfügung gestellt, wenn der Zeitstempel des Zugangs-Token der App für den Mieter zugänglich wird und das Schloss oder das Fahrzeug mittels App geöffnet werden kann. Ein Fahrzeug gilt hingegen als zurückgegeben gemäß §8 Abs.5 Satz 2.

(8) Alle Preise gelten nur innerhalb der Vorgaben des Vermieters im Bezug auf maximal zurückzulegende Distanz in Kilometern. Werden Zusatzkilometer absolviert, die im ursprünglichen Mietpreis nicht berücksichtigt waren und die über das angebotene Kontingent hinausgehen, so ist der Vermieter gemäß seinen AGB und Preisvorgaben berechtigt, entsprechende Mehrleistungen pro Kilometer in Rechnung zu stellen. Anhänger und nicht selbstfahrende Nutzfahrzeuge sind von der Kontingent-Regelung ausgeschlossen. Hier gilt lediglich die zeitlich begrenzte Nutzung gemäß dem Mietvertrag und keine Limitierung pro Kilometer. Bei Nutzfahrzeugen mit limitierter Geschwindigkeit, Maschinen oder Werkzeugen gelten die vereinbarten Betriebsstunden. Eine Kontingentüberschreitung führt auch hier zu Berechnung der entsprechenden zusätzlichen Mietzeit.

(9) Zahlungen für Mietverträge sind spätestens zu Ende der Mietzeit fällig. Über die Miete hinausgehende Dienstleistungen und Services wie z.B. zusätzliche Versicherungen sind bereits bei Antritt der Miete fällig und werden entsprechend bei Mietantritt dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet. Trailondo behält sich das Recht vor den Preis für Dienstleistungen und Services eines jeden Einzelvertrages mittels Blockfunktion für die Dauer der Miete zu blockieren und spätestens nach Mietende vom Zahlungsmittel einzuziehen

(10) Als Zahlungsmittel akzeptieren Trailondo und seine Vermieter ausschließlich die von Trailondo akzeptierten Zahlungsmittel. Diese sind vorrangig Kreditkarten über vertrauenswürdige, registrierte und namhafte Zahlungsanbieter sowie anderweitige Zahlungsmittel namhafter und gängiger Anbieter, die eine sogenannte „Wallet-Funktion“ bereitstellen. Dabei handelt es sich um digitale Zahlungsmittel, die der vorherigen Einzahlung eines Geldbetrages bedürfen. Relevante Zahlungsdienstleister sind z.B. PayPal, Stripe, Adyen und weitere. Mit der Hinterlegung eines digitalen Zahlungsmittels stimmt der Mieter der Nutzung des von Trailondo präferierten Zahlungsdienstleisters zu. Andere Zahlungsmittel, außer die auf der Plattform hinterlegten, sind für die Erfüllung der Einzelverträge von Vermietungen nicht akzeptiert.

(11) Ist eine nicht erfolgreiche Lastschrift eines Zahlungsdienstleisters mit dem Verschulden des Mieters begründet (z.B. Unterdeckung bei Kreditkarte, Unterdeckung bei SEPA Lastschrift oder Blockierung der Zahlung durch Bank oder Mieter) und wird zurückgewiesen, so stellt Trailondo die entstandenen Mehraufwände zzgl. etwaiger Mahnkosten in Rechnung. Der Mieter befindet sich ab dem ersten Tag der nicht erfolgreichen Zahlung in Verzug. Es fallen die gesetzlich üblichen Mahngebühren sowie Zinsen mit 5% über dem Leitzins an.

(12) Lastschriften entsprechen in der Regel der Höhe der vereinbarten Leistungen gemäß den abgeschlossenen Einzelverträgen (Vermietungen) von Fahrzeugen für einen bestimmten Zeitraum und können nicht erweitert werden. In Ausnahmefällen wie Schadenereignissen, Unfällen oder Zuwiderhandlungen entgegen den AGB von Trailondo oder den AGB des Vermieters ist Trailondo befugt etwaige Sonderzahlungen über das hinterlegte Zahlungsmittel abzubuchen. Dies betrifft insbesondere die Bezahlung von Selbstbehalten im Schadenfall, Reinigungsgebühren, Strafgebühren wie z.B. bei Ordnungswidrigkeiten oder Falschparken oder die Beschädigung oder den Verlust von digitalen Schließanlagen wie sie in § §8 Abs.5 Satz 2 aufgeführt sind. In jedem Fall darf die Höhe des einzuziehenden Betrages die des maximalen Schadenbetrags zzgl. Den Bearbeitungskosten nicht übersteigen. Trailondo bietet seinen Mietern die Möglichkeit im Schadenfall ein Veto einzulegen, sofern sich zwischen Vermieter und Mieter eine Konfliktsituation ergibt.

(13) Einspruch gegen Zahlungsverpflichtungen können, wenn begründet, binnen 4 Wochen ab Zugang der offiziellen Rechnung via App oder E-Mail an Trailondo oder den entsprechenden Vermieter gestellt werden. Dabei ist wichtig, dass Mieter einen Einspruch immer präferiert an den Vertragspartner stellen, der in den meisten Fällen der Vermieter auf der Trailondo Plattform ist. Erfolgt kein Einspruch gegen einen Lastschrifteinzug so gilt dieser als angenommen.

(§11) Umgang mit Daten, Datenschutzbestimmung und Löschung von Kundendaten

(1) Alle Parteien, Mieter, Vermieter und Trailondo sind jederzeit berechtigt das Kundenkonto ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Um das Vertragsverhältnis zu kündigen, bedarf es der Abmeldung via App unter Benutzung der Schaltfläche „Account löschen“ und einer weiteren Bestätigung der Löschung.

(2) Bei Löschung eines Accounts wird der Account zur Löschung markiert. Die finale Löschung des Accounts erfolgt aus buchungstechnischen Gründen erst 4 Wochen nach der Beauftragung. Trailondo und seine Vermieter behalten sich jedoch vor die hinterlegten Kundendaten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur ordentlichen Buchführung und den Bestimmungen zum Datenschutz bis zu 10 Jahre aufzubewahren. Dies betrifft insbesondere alle Daten, die in Rechnungen, Abrechnungen und Einzelverträgen zur Fahrzeugmiete enthalten sind. Die Datenhaltung erfolgt dabei in hochsicheren Rechenzentren innerhalb Deutschlands (bei Mietgeschäften in Europa) oder den USA (bei Mietgeschäften in Nord-, Mittel- und Südamerika).

(3) Trailondo und seine Vermieter sind verpflichtet im Falle von Ordnungswidrigkeiten oder bei der Beweisaufnahme durch Strafverfolgungsbehörden Daten zur Vermietung preiszugeben. Die Weitergabe der Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Trailondo haftet nicht für Vermieter und deren Handeln im Umgang mit Kundendaten. Dennoch sind alle Trailondo-Vermieter zur Einhaltung der strengen Datenschutzbestimmungen von Trailondo verpflichtet.

(5) Die genauen Bestimmungen zum Datenschutz und eine Beschreibung wie Trailondo und iQnexxt mit Kundendaten umgehen finden Mieter und Vermieter auf der Homepage von Trailondo (http://trailondo.com) oder auf der Homepage von iQnexxt Solutions GmbH (http://iqnexxt.com) unter „Datenschutz“.

(§12) Sonstige Angaben

(1) Trailondo, Mieter und Vermieter erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass für den Abschluss von Rahmenverträgen, einzelnen Leistungsscheinen und zur Abwicklung des gesamten Mietprozesses ausschließlich des Austausches elektronischer Dokumente akzeptiert wird. Dies gilt auch bei Benutzung der App oder verbundener Systeme.

(2) Der Gerichtsstand ist D- 53879 Euskirchen, Deutschland. Trailondo ist eine beim Deutschen Marken- und Patentamt eingetragene Wort- und Bildmarke der iQnexxt Solutions GmbH und wird durch diese vertreten.

(3) Trailondo ist zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß EU-Kommission weder bereit noch verpflichtet. Einzelne Angaben zum Streitschlichtungsverfahren entnehmen Sie bitte dem Impressum von iQnexxt Solutions GmbH oder Trailondo auf den jeweiligen Webseiten.

(4) Informationen zum Datenschutz, zu hinterlegten Kundendaten, weitere Informationen zum Verbraucherschutz sowie Verbraucherbeschwerden können unter folgender E-Mail-Adresse und unter Verwendung des Betreffs „Datenschutzanfrage / Verbraucherbeschwerde adressiert werden: info@trailondo.com.

(§13) Widerrufsrecht bei Endverbrauchern

(1) Verbrauchern steht gemäß § 355 BGB und 312g BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Folgend § 312 BGB Abs 2 Nr.9 findet dieses Widerrufsrecht jedoch keine Anwendung, wenn ein Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen geschlossen wird und wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(3) Folgende Widerrufsbelehrung gilt für alle anderen Fälle und informiert Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht.

(4) Die nachfolgende Widerrufserklärung gilt ausdrücklich NICHT für Vermieter auf der Trailondo-Plattform, die in Absicht der Gewinnerzielung agieren. Vermietern wird, auch wenn es sich um Kleingewerbetreibende oder Privatpersonen handelt, immer eine Gewinnabsicht unterstellt. Daher sind diese vom Widerrufsrecht ausgenommen. Details hierzu finden Vermieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Geschäftspartner und Vermieter im jeweiligen Vertrag.

(§14) Belehrung über den Widerruf von Waren und Dienstleistungen

Verbraucher haben das Recht diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen und innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu widerrufen.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss eine schriftliche Erklärung an folgende Adresse erfolgen:

iQnexxt Solutions GmbH

Trailondo Widerruf

Thomas-Esser-Straße 86

D-53879 Euskirchen

E-Mail: info@trailondo.com (Betreff „Widerruf“)

Die Widerrufserklärung muss eine eindeutige Erklärung (inklusive Name, Adresse, Anschrift und Datum) mit der Absicht des Vetragswiderrufs enthalten.

Um die Widerrufserklärung zu verfassen, steht Ihnen das nachfolgende Dokument als Vorlage zur Verfügung, welches jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Widerrufsfrist wird gewahrt, wenn die Erklärung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf von 14 Tagen ab Datum des Vertragsschlusses versendet wird (postalisch, per E-Mail). Die Schriftform ist dringend vorgeschrieben.

(§15) Folgen des Widerrufs

Bei Widerruf des Vertrages muss Trailondo und seine Vermieter alle erhaltenen Zahlungen unter Berücksichtigung etwaiger Lieferkosten unverzüglich und innerhalb 14 Tage nach Erhalt des Widerrufs erstatten. Zur Rückzahlung wird, sofern nicht anders abgegeben oder erforderlich, das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel verwendet. Eine Berechnung von Entgelten für die Rückerstattung erfolgt nicht.

Wurde durch den Verbraucher die Erfüllung der Dienstleistung schon während der Widerrufsfrist beauftragt (beispielsweise Beginn einer Fahrzeugmiete noch 24 Stunden vor Einreichen des Widerrufs) so ist Trailondo berechtigt einen Teil der erbrachten Dienstleistungen gegenüber dem Verbraucher, mindestens aber die kleinste verfügbare Einheit (dies entspricht z.B. einem vollen Miettag), abzurechnen und in Rechnung zu stellen.

(§16) Vorlage Muster Widerrufserklärung

Um den Widerruf möglichst unkompliziert zu erklären, bitten wir Verbraucher die folgende Vorlage zu verwenden:

An:

iQnexxt Solutions GmbH

Trailondo Widerruf

Thomas-Esser-Str. 86, Office Park 1

D-53879 Euskirchen

E-Mail: info@trailondo.com

WIDERRUF

Ort, Datum:

Hiermit widerrufe ich

Das von mir abgeschlossene Vetragsverhältnis zur Erbringung der nachfolgend beschriebenen Dienstleistung: ………………………….

Tag der Bestellung: ……TT/MMM/JJJJ…………….

Empfangsdatum der Dienstleistung: ……TT/MM/JJJ……….

Verbrauchername und Anschrift


Unterschrift (bei E-Mail bitte digitale Unterschrift als Bild einfügen)